{"id":18,"date":"2014-04-04T17:58:25","date_gmt":"2014-04-04T15:58:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ra-thomasgeib.de\/?page_id=18"},"modified":"2019-11-16T17:02:36","modified_gmt":"2019-11-16T15:02:36","slug":"schwerpunkt-bvp","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ra-thomasgeib.de\/?page_id=18","title":{"rendered":"Schwerpunkt BVP"},"content":{"rendered":"<p>B = Betreuung<br \/>\nV = Vorsorgevollmacht<br \/>\nP = Patientenverf\u00fcgung<\/p>\n<p><b>I<\/b>. Die nachfolgenden Ausf\u00fchrungen zu den Bereichen Vorsorgevollmacht und Patientenverf\u00fcgung sollen nicht die \u00fcbliche Beschreibung der Handlungsabl\u00e4ufe sein sondern dar\u00fcber hinaus weiterf\u00fchrend Hinweise geben und zugleich Auffassungen des Verfassers wiederspiegeln. \u00dcber die Themenbereiche k\u00f6nnen Sie sich ausf\u00fchrlich im Internet unter Bundesjustizministerium.de sowie m\u00fcndlich bei den Betreuungsvereinen und in Brosch\u00fcren, die kostenlos beim Amtsgericht erh\u00e4ltlich sind, umfassend informieren.<\/p>\n<p><b>II. <\/b>Aktuelle Themen im Betreuungsrecht bespreche ich gerne mit Ihnen.<\/p>\n<p><b>III. <\/b>Betreuung als staatliche Vorsorge muss nicht sein. Das Amtsgericht &#8211; Betreuungsgericht bestimmt in einem f\u00f6rmlichen Verfahren in dem ein Sozialbericht von der Betreuungsbeh\u00f6rde und ein fach\u00e4rztliches Gutachten eingeholt werden, nach Anh\u00f6rung einen Betreuer. Das ist in 70% der bisherigen F\u00e4lle ein Familienmitglied, daneben sind bei 1,4 Mio. Betreuungssachen in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt ca. 30% der F\u00e4lle Berufsbetreuungen.<\/p>\n<p>Die Berufsbetreuer erhalten Verg\u00fctungen nach dem VBVG (Vorm\u00fcnder- u. Betreuerverg\u00fctungsgesetz), die sich danach richten, welche Ausbildung der Betreuer hat und ob der Betreute im Heim oder au\u00dferhalb eines Heimes wohnt und letztlich nach dem Verm\u00f6gensstatus des Betreuten. Zudem sind die Verg\u00fctungen im 1. Jahr der T\u00e4tigkeit aufgrund des erheblichen Mehraufwands stark erh\u00f6ht. So muss ein verm\u00f6gender Betreuter im eigenen Haus im 1. Quartal 1.458,00 \u20ac, ab dem 3. Jahr nur noch 633,00 \u20ac viertelj\u00e4hrlich an den Betreuer zahlen. Bei Heimbewohnern erm\u00e4\u00dfigen sich die Betr\u00e4ge auf 981,00 \u20ac\/ Quartal, ab dem 3. Jahr 381,00 \u20ac.<\/p>\n<p>Betreuer sind in vielen F\u00e4llen f\u00fcr Fehler haftbar. Sie sollten eine Verm\u00f6gensschadenhaftpflichtversicherung haben und m\u00f6glichen Erben oder anderen Betreuer Auskunft \u00fcber die gesamte Zeit der Betreuung machen k\u00f6nnen. Die Haftungsprobleme haben leider viele Betreuer wegen der vielf\u00e4ltigen M\u00f6glichkeiten in Anspruch genommen zu werden, noch nicht erkannt.<\/p>\n<p>Neben der Betreuung selbst sind in vielen F\u00e4llen Familienmitglieder beteiligt. Die Angeh\u00f6rigen sollten, soweit sie sich nicht selbst als Betreuer die Zeit nehmen, den Betreuten bei den t\u00e4glichen Problemen beistehen, sodass sich die Betreuung wie es das Gesetz formuliert, lediglich auf die rechtliche Betreuung zur\u00fcckzieht. Damit sind die Grenzen der T\u00e4tigkeit aufgezeigt, die zwar grunds\u00e4tzlich die Aufgaben des Betreuers mit seinen Aufgabenbereichen bestimmt, letztlich bei der Aus\u00fcbung aber auf weitere Helfer setzt.<\/p>\n<p><b>IV:<\/b> Zur Vermeidung einer Betreuung geh\u00f6rt die Vorsorgevollmacht, d. h. die private Vorsorge und Absicherung gegen staatliche Eingriffe.<\/p>\n<p><b>1. <\/b>Wie finde ich einen geeigneten Bevollm\u00e4chtigten? Was darf ich erwarten? Was kostet ein \u201eBerufs\u201cbevollm\u00e4chtigter?<\/p>\n<p>Findet sich in der Familie niemand, so kann regelm\u00e4\u00dfig die Gesch\u00e4ftsstelle des Betreuungsgerichts weiterhelfen. Auch soziale Vereine (VdK, Caritas, Diakonisches Werk usw.) vermitteln. In besonderen F\u00e4llen ist es zu empfehlen, einen erfahrenen Berufsbetreuer einzuschalten und mit ihm die Modalit\u00e4ten einer Bevollm\u00e4chtigung und deren Konsequenzen im Innen- u. Au\u00dfenverh\u00e4ltnis zu besprechen. Innenverh\u00e4ltnis bedeutet insoweit das Verh\u00e4ltnis zwischen dem Bevollm\u00e4chtigten und dem Betreuer, das Au\u00dfenverh\u00e4ltnis inwieweit gegen\u00fcber Dritten ein Auftreten im Rahmen der Vertretung m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><b>2. <\/b>Die Kosten sollten sich nach dem Aufwand richten, eine monatliche Pauschale zuz\u00fcglich eventuell einem Stundenaufwand ist zu empfehlen. Im Einzelfall bleibt eine erhebliche Bandbreite bei der Honorierung.<\/p>\n<p><b>3. <\/b>Im Innenverh\u00e4ltnis sollte umgehend die M\u00f6glichkeit einer Patientenverf\u00fcgung besprochen werden sofern der potentielle Bevollm\u00e4chtigte darauf nicht achtet, kann eine Empfehlung zur Bevollm\u00e4chtigung nicht gegeben werden.<\/p>\n<p>4. Die Patientenverf\u00fcgung regelt die \u00e4rztlichen Ma\u00dfnahmen, die im Fall des bevorstehenden Todes oder einer schweren Erkrankung getroffen werden sollen. Der Betroffene kann darin bestimmen, welche Behandlung er w\u00fcnscht und welche nicht.<\/p>\n<p>Achtung! In Klinikaufnahmeformularen wird bereits gefragt, ob eine Patientenverf\u00fcgung vorhanden ist. Bei Bejahung sollte sie erst dann vorgelegt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Fall eintreten k\u00f6nnte, im \u00dcbrigen der Betreuer und oder der Bevollm\u00e4chtigte vorab zu informieren ist.<\/p>\n<p>F\u00fcr weitere Anregungen in diesem Bereich steht Rechtsanwalt Geib gerne auch pers\u00f6nlich zur R\u00fccksprache zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B = Betreuung V = Vorsorgevollmacht P = Patientenverf\u00fcgung I. 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